Bahnübergang
                           

Nach § 19 der Straßenverkehrsordnung haben Schienenfahrzeuge an Bahnübergängen Vorang
1. auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz,
2. auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege,
3. in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" oder "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" steht.

Ein Überwachungsvideo von mehreren Bahnübergängen in England verdeutlicht, wie leichfertig einige Menschen ihr Leben aufs Spiel setzen.

Zum Überwachungsvideo


Verkehrsunfälle an Bahnübergängen


Vorsicht an Bahnübergängen

Die nachfolgenden Unfälle sollen zum Nachdenken anregen...

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