Nach § 19 der Straßenverkehrsordnung haben Schienenfahrzeuge an Bahnübergängen Vorang
1.
auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz,
2.
auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege,
3.
in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" oder "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" steht.
Ein Überwachungsvideo von mehreren Bahnübergängen in England verdeutlicht, wie leichfertig einige Menschen ihr Leben aufs Spiel setzen.
Verkehrsunfälle an Bahnübergängen
Vorsicht an Bahnübergängen
Die nachfolgenden Unfälle sollen zum Nachdenken anregen...