Unfassbar rücksichtslose Fahrweise
Als ein 27-jähriger Mann aus Heiligenhaus am Nachmittag des 02.02.2012, gegen 16.40 Uhr, die Velberter Straße in Heiligenhaus mit seinem Opel Zafira mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit befuhr und dabei auf der zweispurigen Einbahnstraße mehrere Fahrzeuge verbotswidrig links und rechts überholte, befand sich unter den Überholten auch ein ziviler Streifenwagen der Polizei Mettmann.
Flucht vor Polizeikontrolle
Als dessen Besatzung dem Verkehrsrowdy vor roter Ampel an der Velberter Kreuzung Flandersbacher Weg / A44 deutliche Anhaltzeichen mit der Polizeikelle gab und den Fahrer von Fahrzeug zu Fahrzeug gleichzeitig ansprach, flüchtete der Opel-Fahrer mit seinem Fahrzeug nach rechts in den Flandersbacher Weg in Richtung Wülfrath und Mettmann.
Mit über 100 km/h durch 30er Zone
Dabei missachtete er weiterhin und wiederholt die eindeutigen Anhaltezeichen des mit Blaulicht und Einsatzhorn folgenden Polizeifahrzeugs. Mit über 100 km/h raste der Opel auf der Straße Am Thekbusch durch ein Wohngebiet, in dem nur 30 km/h erlaubt sind und geriet dabei beinahe außer Sicht. Wenig später jedoch, im weiteren Verlauf der halsbrecherischen Fahrt, konnte die Polizei auf der Rohdenhauser Straße in Wülfrath wieder aufschließen.
Lebensgefährliche Überholmanöver
Jedoch überholte der Opel auch dort immer wieder verbotswidrig, rücksichtslos und lebensgefährlich vorausfahrende Fahrzeuge ohne Sicht und Rücksicht auf Fahrzeuge im Gegenverkehr. Solche mussten teilweise bis auf die Grünstreifen am Straßenrand ausweichen, um folgenschwere Kollisionen mit dem Zafira zu verhindern. So ging die halsbrecherische Flucht des Opels weiter über die Meiersberger Straße in Richtung Ratingen und bis in die Mettmanner Ostpreußensiedlung.
Mehrerer Streifenwagen beendeten die Chaosfahrt
Erst dort endete die Chaosfahrt durch den Einsatz mehrerer Streifenwagen auf der Pommernstraße. Dort erst gab der 27-jährige Heiligenhauser auf. Er stoppte den PKW, stieg aus dem Fahrzeug aus und wurde von der Polizei zur Verhinderung einer weiteren Flucht sofort überwältigt und gefesselt.
Fahrer hatte keinen Führerschein
Bei der Überprüfung des Festgenommenen stellte sich dann schnell heraus, dass dieser nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und deshalb der polizeilichen Kontrolle entkommen wollte. Ein Strafverfahren gegen den Verkehrsstraftäter wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) wurde eingeleitet.
Kleinkind auf dem Rücksitz
Besonders fassungslos machte die einschreitenden Polizeibeamten bei der gezeigten Unvernunft und Rücksichtslosigkeit des 27-Jährigen aber die erst am Ende der Chaosfahrt gemachte Feststellung, dass sich im Opel, neben der 28-jährigen Beifahrerin und Lebensgefährtin des Mannes, die selber im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, auch noch deren 4-jähriges Kind auf dem Rücksitz befand.
Quelle: Polizei Mettmann
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