Bußgeldkatalog


Auszug aus dem aktuellen Bußgeld- und Punktekatalog

(Stand: 01. April 2013, alle Angaben ohne Gewähr)

Der nachfolgende Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog ist als Service für den interessierten Verkehrsteilnehmer gedacht.
Er dient als Information über besonders unfallträchtige Verstöße und ihre juristischen Folgen wie

  • Bußgeld,
  • Geldstrafe,
  • Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg und
  • Fahrverbot.

Grundsätzlich gilt für alle Verkehrsteilnehmer die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass kein anderer behindert, belästigt oder
gar gefährdet oder geschädigt wird. Es handelt sich hier nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen.


Verzeichnis des Auszugs aus dem Bußgeld- und Punktekatalog, alle Angaben ohne Gewähr.

Wichtig: Ab einem Bußgeld von 40 Euro kommen noch mindestens 23,50 Euro Gebühren hinzu.





















  Geschwindigkeit


Allgemeine Tatbestände zum Thema Geschwindigkeit.

Tatbestand

Euro Punkte
Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen  (z.B. Nebel oder Glatteis)

100

3



•Höchstgeschwindigkeit


Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
(Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).


Übertretung
[km/h]

Euro

Punkte Monat(e)
Fahrverbot

bis 10

20

 

 

11-15

30

 

 

16-20

80

 

 

21-25

95

1

 

26-30

140

3

1

31-40

200

3

1

41-50

280

4

2

51-60

480

4

3

über 60

680

4

3



Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
(Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).


Übertretung
[km/h]

Euro

Punkte Monat(e)
Fahrverbot

bis 10

15

 

11-15

25

 

 

16-20

70

 

 

21-25

80

1

 

26-30

95

3

 

31-40

160

3

1

41-50

240

3

1

51-60

440

4

2

über 60

600

4

3


  nach oben

 


 Abstand  

Nicht einhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug,

bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR bei Gefährdung 30,- EUR bei Sachbeschädigung 35,- EUR

Nicht einhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Meter
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h.

Tatbestand
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als

Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot

5/10 des halben Tachowertes

75

1

 

4/10 des halben Tachowertes

100

2

 

3/10 des halben Tachowertes

160

3

1 (bei mehr als 100km/h)

2/10 des halben Tachowertes

240

4

2 (bei mehr als 100km/h)

1/10 des halben Tachowertes

320

4

3 (bei mehr als 100km/h)




Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h.


Tatbestand
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als

Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot

5/10 des halben Tachowertes

100

2

 

4/10 des halben Tachowertes

180

3

 

3/10 des halben Tachowertes

240

4

1

2/10 des halben Tachowertes

320

4

2

1/10 des halben Tachowertes

400

4

3


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  Vorfahrt

Tatbestand

Euro

Punkte

Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren

10

 

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert

25

 

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet

100

3

Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet

75

3

Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet

50

3


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  Rote Ampel


Rotlichtverstöße.

Tatbestand

Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot

Ampel bei "Rot" überfahren

90

3

 

Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

200/240

4

1

Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren

200

4

1

Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung oder Sachbeschädigung überfahren

320/360

4

1

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  Überholen


Tatbestand

Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot

Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt

30

 

 

Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
- mit Sachbeschädigung

35

 

 

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt

100

3

 

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt

80

1

 

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage

100

3

 

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
- dabei Verkehrszeichen (VZ 276, 277) nicht beachtet oder
- Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295, 296) überquert oder überfahren oder
- der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt

150

4

 

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
- mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

 

250/300



4



1

Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277)

70

1

 

Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug

120

4

 

Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug
- mit Gefährdung oder Sachbeschädigung


200/240


4


1

Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet

80

2

 

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  Fahrerflucht

Punkteregelung bei Fahrerflucht.

Tatbestand

Punkte
Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht
(Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden)

5

Sonstige Fälle der Fahrerflucht

7

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  Alkohol

Die wichtigsten Strafen zum Thema Alkohol.


Alkoholgehalt im Blut [Promille]

Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit Anzeichen von Fahrunsicherheit Verursachung eines Unfalls

ab 0,3

(Alkohol zeigt Wirkung)

 

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

ab 0,5

(Doppeltes Unfallrisiko)

4 Punkte

bis 3.000 EUR


bis 3 Monate Fahrverbot

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

ab 1,1

(über zehnfaches Unfallrisiko)

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis


1. Verstoß /...2. Verstoß /...3. Verstoß 500 /...1000 /...1500 Euro


Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen.


Tatbestand

Euro Punkte
In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten.

250

2






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  Fußgängerüberweg

Fehlverhalten am Fußgängerüberweg.

Tatbestand

Euro

Punkte

An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt

80

4

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  Abbiegen

Tatbestand

Euro Punkte

Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet

70

1

Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet

70

2

Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet

70

2

Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen
Verkehrsteilnehmer gefährdet

80

2

Rechtsabbiegen bei grünem Pfeil mit Behinderung /...Gefährdung

100/120  


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  Handyverbot

Als vorsätzlicher Verstoß nicht im Bußgeldkatalog geregelt; Sanktionshöhe im Einvernehmen zwischen Ländern und Bund festgelegt.

Tatbestand

Euro Punkte
als Kraftfahrzeugführer

40

1

als Radfahrer

25

 






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  Autobahnen und Kraftfahrtstraßen

Die wichtigsten Tatbestände im Bezug auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.

Tatbestand

Euro Punkte

Monat(e)
Fahrverbot

Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt

75

4

 
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen

130

4

 
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn

200

4

1

Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt

75

2

 
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt

70

2

 


Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder deren Versuch wird mit 7 Punkten im VZR, einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.


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  Hauptuntersuchung

Tatbestand: Fristüberschreitung

Euro Punkte
bis 2 Monate

15

 

2 bis 4 Monate

25

 

4 bis 8 Monate

40

1

mehr als 8 Monate

75

2


Pkw, Krafträder, sonstige Kfz zur Hauptuntersuchung nicht vorgeführt.

Tatbestand: Fristüberschreitung

Euro Punkte
2 bis 4 Monate

15

 

4 bis 8 Monate

25

 

mehr als 8 Monate

40

2


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  Rechtsfahrgebot

Tatbestand

Euro Punkte
bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet

80

2

auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert

80

1


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  Grünpfeil


Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil.

Tatbestand

Euro

Punkte

Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten

70

3

Dem Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet
Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegefurten

100

3

Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert

100

3

Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet

150

3


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  Bahnübergänge

Fehlverhalten an Bahnübergängen.

Tatbestand

Euro

Punkte

Monat(e) Fahrverbot

Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet

80

3

 

Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte

80

3

 

Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl Blinklicht gelbe/rote Lichtzeichen gegeben wurden / die Schranken sich senkten / ein Bediensteter "Halt" gebot

240

4

1

Als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert

350

4

 

Als Kraftfahrzeugführer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert

700

4

3


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  Fahrzeugmängel


Tatbestände zum Thema Fahrzeugmängel.

Tatbestand

Euro Punkte

Amtliches Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen

50

1

Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen

50

3

oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen

75

3

Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen

90

3

oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen

135

3


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  Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht

Tatbestand

Euro

Punkte

Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch in Bussen (Fahrgast)

30

 

Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung

30

 

Mitnahme mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung

35

 

Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung

40

1

Mitnahme mehrerer Kinder ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung

50

1


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  Sonntagsfahrverbot für Lkw


Tatbestand

Euro Punkte
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren

40

1

Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet

200

1



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 Parken

Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten

Tatbestand

Euro

Punkte

Halten in "zweiter Reihe" / mit Behinderung

15/20

 

Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot / mit Behinderung

15/25

 

... länger als eine Stunde / mit Behinderung

25/35

 

Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken

40

1

Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt

35

 

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt

20

 

Parken in "zweiter Reihe" / mit Behinderung

20/25

 

... länger als 15 Minuten / mit Behinderung

30/35

 

Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet

10

 

Nicht platzsparend gehalten oder geparkt

10

 

Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:

An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt




 

bis 30 Minuten

5

 

bis zu einer Stunde

10

 

bis zu zwei Stunden

15

 

bis zu drei Stunden

20

 

länger als drei Stunden

25

 


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  sonstige Bußgelder im Straßenverkehr

Tatbestand

Euro

Punkte

Monat(e) Fahrverbot

An illegalem Rennen teilgenommen / ...als Veranstalter

400/500

4

1

Mit abgefahrenen Reifen gefahren

50/75

3

 

Im Winter mit Sommerreifen gefahren /...mit Behinderung

20/40

1

 

Kennzeichen mit Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen

50

1

 

Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen

20

 

 
Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt


10

   
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren


40


3

 
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt
...auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen
...auf der durchgehenden Fahrbahn


75
130
200


4
4
4




1

Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt

70

2

 
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt

70

2

 
Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt

50

3

 
Ohne Abblendlich im Tunnel gefahren

10

   
Wenden im Tunnel

40

1

 
In der Nothaltebucht unberechtigt gehalten / geparkt

20/25

   
Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt

10

   
Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen

40

1

 
Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen

25

   
Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt


50


1

 
Gefahrgut-Brummi trotz schlechter Sicht keinen Parkplatz aufgesucht

140

 

 

Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.


75

 

 
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt

10

   


Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.