Bußgeldkatalog
Auszug aus dem aktuellen Bußgeld- und Punktekatalog
(Stand: 01. April 2013, alle Angaben ohne Gewähr)Der nachfolgende Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog ist als Service für den interessierten Verkehrsteilnehmer gedacht.
Er dient als Information über besonders unfallträchtige Verstöße und ihre juristischen Folgen wie
- Bußgeld,
- Geldstrafe,
- Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg und
- Fahrverbot.
Grundsätzlich gilt für alle Verkehrsteilnehmer die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass kein anderer behindert, belästigt oder
gar gefährdet oder geschädigt wird. Es handelt sich hier nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen.
Verzeichnis des Auszugs aus dem Bußgeld- und Punktekatalog, alle Angaben ohne Gewähr.
Wichtig: Ab einem Bußgeld von 40 Euro kommen noch mindestens 23,50 Euro Gebühren hinzu.
• Vorfahrt
• Überholen
• Alkohol
• Abbiegen
• Autobahn
• Rechtsfahrgebot
• Bahnübergänge
• Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht
• Sonntagsfahrverbot Lkw
• Geschwindigkeit
Allgemeine Tatbestände zum Thema Geschwindigkeit.
| Tatbestand |
Euro | Punkte |
|---|---|---|
| Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel oder Glatteis) | 100 |
3 |
•Höchstgeschwindigkeit
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
(Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).
| Übertretung |
Euro |
Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
|---|---|---|---|
bis 10 |
20 |
|
|
11-15 |
30 |
|
|
16-20 |
80 |
|
|
21-25 |
95 |
1 |
|
26-30 |
140 |
3 |
1 |
31-40 |
200 |
3 |
1 |
41-50 |
280 |
4 |
2 |
51-60 |
480 |
4 |
3 |
über 60 |
680 |
4 |
3 |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
(Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).
| Übertretung |
Euro |
Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
|---|---|---|---|
bis 10 |
15 |
|
|
11-15 |
25 |
|
|
16-20 |
70 |
|
|
21-25 |
80 |
1 |
|
26-30 |
95 |
3 |
|
31-40 |
160 |
3 |
1 |
41-50 |
240 |
3 |
1 |
51-60 |
440 |
4 |
2 |
über 60 |
600 |
4 |
3 |
nach oben
• Abstand
Nicht einhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug,
| bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h | 25,- EUR | bei Gefährdung 30,- EUR | bei Sachbeschädigung 35,- EUR |
|---|
Nicht einhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Meter
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h.
| Tatbestand |
Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
|---|---|---|---|
5/10 des halben Tachowertes |
75 |
1 |
|
4/10 des halben Tachowertes |
100 |
2 |
|
3/10 des halben Tachowertes |
160 |
3 |
1 (bei mehr als 100km/h) |
2/10 des halben Tachowertes |
240 |
4 |
2 (bei mehr als 100km/h) |
1/10 des halben Tachowertes |
320 |
4 |
3 (bei mehr als 100km/h) |
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h.
| Tatbestand |
Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
|---|---|---|---|
5/10 des halben Tachowertes |
100 |
2 |
|
4/10 des halben Tachowertes |
180 |
3 |
|
3/10 des halben Tachowertes |
240 |
4 |
1 |
2/10 des halben Tachowertes |
320 |
4 |
2 |
1/10 des halben Tachowertes |
400 |
4 |
3 |
• Vorfahrt
| Tatbestand |
Euro |
Punkte |
|---|---|---|
Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren |
10 |
|
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert |
25 |
|
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet |
100 |
3 |
Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet |
75 |
3 |
Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet |
50 |
3 |
• Rote Ampel
Rotlichtverstöße.
| Tatbestand |
Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
|---|---|---|---|
Ampel bei "Rot" überfahren |
90 |
3 |
|
Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
200/240 |
4 |
1 |
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren |
200 |
4 |
1 |
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung oder Sachbeschädigung überfahren |
320/360 |
4 |
1 |
• Überholen
| Tatbestand |
Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
|---|---|---|---|
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt |
30 |
|
|
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt |
35 |
|
|
| Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt | 100 |
3 |
|
| Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt | 80 |
1 |
|
| Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage | 100 |
3 |
|
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage |
150 |
4 |
|
| Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage - mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
250/300 |
|
|
| Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277) | 70 |
1 |
|
| Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug | 120 |
4 |
|
| Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug - mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
|
|
|
| Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet | 80 |
2 |
|
• Fahrerflucht
Punkteregelung bei Fahrerflucht.
| Tatbestand |
Punkte |
|---|---|
| Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden) |
5 |
| Sonstige Fälle der Fahrerflucht | 7 |
• Alkohol
Die wichtigsten Strafen zum Thema Alkohol.
| Alkoholgehalt im Blut [Promille] |
Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit | Anzeichen von Fahrunsicherheit | Verursachung eines Unfalls |
|---|---|---|---|
ab 0,3 |
|
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
ab 0,5 |
4 Punkte bis 3.000 EUR |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
ab 1,1 |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
| 1. Verstoß /...2. Verstoß /...3. Verstoß | 500 /...1000 /...1500 Euro |
|---|
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen.
| Tatbestand |
Euro | Punkte |
|---|---|---|
| In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten. | 250 |
2 |
• Fußgängerüberweg
Fehlverhalten am Fußgängerüberweg.
| Tatbestand |
Euro |
Punkte |
|---|---|---|
| An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt | 80 |
4 |
• Abbiegen
| Tatbestand | Euro | Punkte |
|---|---|---|
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet |
70 | 1 |
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet |
70 | 2 |
Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet |
70 | 2 |
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen |
80 | 2 |
Rechtsabbiegen bei grünem Pfeil mit Behinderung /...Gefährdung |
100/120 |
• Handyverbot
Als vorsätzlicher Verstoß nicht im Bußgeldkatalog geregelt; Sanktionshöhe im Einvernehmen zwischen Ländern und Bund festgelegt.
| Tatbestand |
Euro | Punkte |
|---|---|---|
| als Kraftfahrzeugführer | 40 |
1 |
| als Radfahrer | 25 |
|
• Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
Die wichtigsten Tatbestände im Bezug auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.
| Tatbestand | Euro | Punkte | Monat(e) |
|---|---|---|---|
| Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt | 75 | 4 | |
| Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen | 130 | 4 | |
| Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn | 200 | 4 | 1 |
| Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt | 75 | 2 | |
| Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt | 70 | 2 |
Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder deren Versuch wird mit 7 Punkten im VZR, einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.
• Hauptuntersuchung
| Tatbestand: Fristüberschreitung |
Euro | Punkte |
|---|---|---|
| bis 2 Monate | 15 |
|
| 2 bis 4 Monate | 25 |
|
| 4 bis 8 Monate | 40 |
1 |
| mehr als 8 Monate | 75 |
2 |
Pkw, Krafträder, sonstige Kfz zur Hauptuntersuchung nicht vorgeführt.
| Tatbestand: Fristüberschreitung |
Euro | Punkte |
|---|---|---|
| 2 bis 4 Monate | 15 |
|
| 4 bis 8 Monate | 25 |
|
| mehr als 8 Monate | 40 |
2 |
• Rechtsfahrgebot
| Tatbestand |
Euro | Punkte |
|---|---|---|
| bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet | 80 |
2 |
| auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert | 80 |
1 |
• Grünpfeil
Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil.
| Tatbestand |
Euro |
Punkte |
|---|---|---|
| Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten | 70 |
3 |
| Dem Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegefurten |
100 |
3 |
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert |
100 |
3 |
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet |
150 |
3 |
• Bahnübergänge
Fehlverhalten an Bahnübergängen.
| Tatbestand | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet | 80 | 3 |
|
| Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte | 80 | 3 |
|
| Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl Blinklicht gelbe/rote Lichtzeichen gegeben wurden / die Schranken sich senkten / ein Bediensteter "Halt" gebot | 240 | 4 | 1 |
| Als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert | 350 | 4 |
|
| Als Kraftfahrzeugführer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert | 700 | 4 | 3 |
• Fahrzeugmängel
Tatbestände zum Thema Fahrzeugmängel.
| Tatbestand | Euro | Punkte |
|---|---|---|
| Amtliches Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen | 50 | 1 |
| Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen | 50 | 3 |
| oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen | 75 | 3 |
| Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen | 90 | 3 |
| oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen | 135 | 3 |
• Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht
| Tatbestand | Euro | Punkte |
|---|---|---|
| Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch in Bussen (Fahrgast) | 30 |
|
| Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung | 30 |
|
| Mitnahme mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung | 35 |
|
| Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung | 40 | 1 |
| Mitnahme mehrerer Kinder ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung | 50 | 1 |
• Sonntagsfahrverbot für Lkw
| Tatbestand | Euro | Punkte |
|---|---|---|
| Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren | 40 | 1 |
| Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet | 200 | 1 |
nach oben
• Parken
Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten
| Tatbestand |
Euro |
Punkte |
|---|---|---|
Halten in "zweiter Reihe" / mit Behinderung |
15/20 |
|
Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot / mit Behinderung |
15/25 |
|
... länger als eine Stunde / mit Behinderung |
25/35 |
|
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken |
40 |
1 |
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt |
35 |
|
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt |
20 |
|
Parken in "zweiter Reihe" / mit Behinderung |
20/25 |
|
... länger als 15 Minuten / mit Behinderung |
30/35 |
|
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet |
10 |
|
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt |
10 |
|
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit: |
|
|
bis 30 Minuten |
5 |
|
bis zu einer Stunde |
10 |
|
bis zu zwei Stunden |
15 |
|
bis zu drei Stunden |
20 |
|
länger als drei Stunden |
25 |
nach oben
• sonstige Bußgelder im Straßenverkehr
| Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Monat(e) Fahrverbot |
|---|---|---|---|
An illegalem Rennen teilgenommen / ...als Veranstalter |
400/500 |
4 |
1 |
Mit abgefahrenen Reifen gefahren |
50/75 |
3 |
|
Im Winter mit Sommerreifen gefahren /...mit Behinderung |
20/40 |
1 |
|
Kennzeichen mit Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen |
50 |
1 |
|
| Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen |
20 |
|
|
| Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt |
|
||
| Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren |
|
|
|
| Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt ...auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen ...auf der durchgehenden Fahrbahn |
|
|
|
| Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 |
2 |
|
| Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt | 70 |
2 |
|
| Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt | 50 |
3 |
|
| Ohne Abblendlich im Tunnel gefahren | 10 |
||
| Wenden im Tunnel | 40 |
1 |
|
| In der Nothaltebucht unberechtigt gehalten / geparkt | 20/25 |
||
| Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt | 10 |
||
| Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen | 40 |
1 |
|
| Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen | 25 |
||
| Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt |
|
|
|
| Gefahrgut-Brummi trotz schlechter Sicht keinen Parkplatz aufgesucht | 140 |
|
|
| Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. |
|
|
|
| Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt | 10 |
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.